dem Antrag zur Änderung der Kluftordnung wurde stattgegeben

Vom 21. bis 24. Mai 2009 fand in Ortenberg im Diözesanverband Freiburg die 73. Bundesversammlung (BV) statt. Es wurden viele Dinge besprochen und auch beschlossen. Wer sich genauer informieren möchte, kann nachlesen unter: http://www.dpsg.de/verband/bv73/

Ein Thema der BV war ein Antrag zur Ergänzung der Kluftordnung. In diesem Antrag wurde vorgeschlagen, dass das Abzeichen der Internationalen Katholischen Konferenz des Pfadfindertums (ICCS) ein Bestandteil der DPSG Kluft wird. Außerdem soll das Ringhalstuch in die Kluftordnung aufgenommen werden.

Als Hintergründe für den Antrag wurde genannt, dass sich die DPSG zu beiden Wurzeln bekennt: dem Weltverband der Pfadfinder (WOSM) und zur Heimat in der katholischen Kirche (ICCS). Dies soll auch äußerlich erkennbar sein durch das Tragen des jeweiligen Abzeichens. Die Aufnahme des Rinhalstuches in die Kluftordnung soll klarstellen, wann das Ringhalstuch getragen werden soll und es wird zudem ein offizieller Bestandteil der Kluft.

Der Antrag wurde angenommen. Das bedeutet, dass zur offiziellen Kluft ein weiteres Abzeichen hinzukommt – das ICCS Abzeichen – und zu nationalen und internationalen Aktionen des RdP (Ring deutscher Pfadfinderverbände) das bordeauxfarbene Ringhalstuch getragen werden sollte. Der ICCS Aufnäher wird oberhalb der rechten Klufttasche oberhalb der WOSM Lilie angebracht.

iccs ringtuch

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